Gestern ist das sog. Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) in Kraft getreten.
Es wird für den Bereich Wissenschaft, Bildung, Forschung, Unterricht und Lehre eine Vielzahl an Änderungen im Urheberrecht mit sich bringen.
Urheberrechtlich relevante Nutzungen sind für den genannten Bereich übersichtlicher geregelt worden und werden künftig in größerem Umfang möglich sein; u.a. wurde auch der in der Praxis schwer handhabbare § 52a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung, d.h. Nutzung in EMIL etc.) durch eine nutzerfreundlichere Neuregelung ersetzt. Einige wenige – unerfreuliche – Einschränkungen wird es z.B. bezüglich der Nutzung von Tageszeitungen und Publikumszeitschriften im Rahmen der Lehre geben.
Die ab 1. März geltenden Neuregelungen sind in der beigefügten Übersicht von der Juristischen Beraterin der HOOU@HAW Andrea Schlotfeldt zusammengefasst worden.
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